Allgemeines - Feuerwehrsportler des Jahres

Direkt zum Seiteninhalt

Das Internetportal www.loeschangriff.info sucht die


Feuerwehrsportler des Jahres

in folgenden Kategorien:

Feuerwehrsportler des Jahres, Feuerwehrsportlerin des Jahres,
Feuerwehrsportmannschaft "Löschangriff" des Jahres (Männer und Frauen getrennte Wertung)


Allgemeine Bedingungen

Teilnehmer an der Wahl:

Die Teilnahme ist erst ab 16 Jahren möglich. Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden immer streng vertraulich behandelt und werden sofort nach Beendigung der Wahl komplett gelöscht. Weitere Informationen findet Ihr in der Datenschutzerklärung. Mitarbeiter des Betreibers, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Betreiber sind berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs, Manipulation etc., vorliegen.


Wie wird gewählt?

Die Wahl zum Feuerwehrsportler des Jahres erfolgt ausschließlich auf der Internetseite: www.feuerwehrsportler-des-jahres.de

Im Februar/März werden die Nominierungslisten besprochen und erstellt. Diese Vorschläge werden Ende März auf der Website www.feuerwehrsportler-des-jahres.de veröffentlicht und die Wahl gilt somit als eröffnet.

Nun haben alle bis zum 30. April die Möglichkeit ihre Feuerwehrsportler des Jahres zu wählen. Für die Wahl kann nur das Abstimmungsformular der Internetseite www.feuerwehrsportler-des-jahres.de verwendet werden.

Bei dieser Abstimmung kann jeder von Euch seine(n) Favoriten wählen. Die Sportler(innen) und Teams welche am Ende der Wahl die meisten Stimmen bekommen hat, haben die Wahl gewonnen.

Am 1.Mai werden alle abgegebenen Stimmen ausgezählt. Das Endergebnis wird dann hier online bekannt gegeben.

Die Sieger der Wahl sollen in einem würdigen Rahmen mit Pokalen geehrt werden. Auch diesen Termin werden wir hier rechtzeitig bekannt geben.


Datenschutz:

Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Betreiber die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbes speichert und nutzt. Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass eventuellen Kooperationspartnern die Namen der Teilnehmer auch mitgeteilt werden können. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes einverstanden.


Haftung:

Eine Haftung der Betreiber - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haften die Betreiber gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Betreiber bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Betreiber gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Bei der Wahl zum Feuerwehrsportler des Jahres ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Zurück zum Seiteninhalt